Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Anwendungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Verein Die Wirtschaftspaten e. V. (im Folgenden „Verein WIPA“) und dem Klienten über die Inanspruchnahme von Beratungs- und Betreuungsleistungen durch Berater des Vereins WIPA.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages / Informationspflichten des Klienten

(1) Die Auftragserteilung erfolgt in der Regel online über www.wirtschaftspaten.de. Der Klient ist verpflichtet, die in dem Anmeldeformular abgefragten Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Etwaige Änderungen sind dem Verein WIPA unverzüglich mitzuteilen. Wird dies vom Klienten unterlassen oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so ist der Verein WIPA berechtigt, kostenfrei von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten und die dem Verein entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

(2) Der Klient hat sicherzustellen, dass er unter der von ihm angegebene E-Mail-Adresse oder Telefon-Nr. zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist.

(3) Die Rechnungsadresse ist die vom Klienten auf dem Formular angegebene Adresse. Rechnungen werden vom Verein WIPA nur an die vom Klienten angegebene E-Mail-Adresse verschickt.

§ 3 Leistungsumfang, Rechte und Pflichten des Vereins WIPA im Rahmen der Beratungs- und/oder Betreuungsverträgen

(1) Die vom Verein WIPA zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die gewünschten Themenfelder einer Beratung gemäß dem vom Klienten erteilten Auftrag.

(2) Der Verein WIPA wird nach Zustandekommen des Beratungs- und/oder Betreuungsvertrages nach Möglichkeit einen dem vom Klienten angegebenen Beratungs- und/oder Betreuungsbereich und der Branche entsprechenden Berater des Vereins WIPA auswählen. Die Zuordnung des Beraters des Vereins WIPA erfolgt zeitnah. Der Klient hat keinen Anspruch auf die Zuordnung eines bestimmten Beraters des Vereins WIPA. Außer in sog. Eilfällen, die gesondert anzugeben sind, wird der ausgewählte Berater des Vereins WIPA in der Regel innerhalb von 14 Tagen mit dem Klienten Kontakt aufnehmen, um einen Termin und Inhalt des Beratungs- und/ oder Betreuungsgesprächs zu vereinbaren. Ist ein ausgewählter Berater des Vereins WIPA verhindert oder kann er die Beratung nach Beginn nicht fortführen, ist der Verein WIPA berechtigt, die Beratungsleistung durch einen anderen Berater des Verein WIPA zu erbringen bzw. weitere Berater des Vereins WIPA hinzuzuziehen.

(3) Der Verein WIPA schuldet im Rahmen eines Beratungs- und/oder Betreuungsvertrages die Erbringung dienstvertraglicher Beratungsleistungen und keine Erfolgsgarantie. Der Verein WIPA trifft keine Entscheidungen für den Klienten. Bei etwaigen Ausarbeitungen im Rahmen der Beratung übernimmt der Verein WIPA keine Verantwortung für den Eintritt eines Erfolges der daraus resultierenden Maßnahmen. Sofern der Verein WIPA auf Wunsch des Klienten im Rahmen der Beratung mögliche Dienstleister nennt, liegt die Verantwortung für die Auswahl und Durchführung allein bei dem Klienten.

(4) Jeder Vertragspartner kann in schriftlicher Form (E-Mail genügt) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen, wenn sich herausstellt, dass die vereinbarten Betreuungs- und/oder Beratungsleistungen nicht ausreichend sind, um die vom Klienten im erteilten Auftrag aufgelisteten Aufgaben zu erfüllen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderungen durchführbar sind und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Einigen sich die Vertragspartner auf die Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden diese ggf. in einem Folgeauftrag schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

(5) Eine Kündigung ist für beide Vertragspartner jederzeit mit sofortiger Wirkung möglich. Im Übrigen ist der Auftrag beendet, wenn die vereinbarte Leistung erbracht wurde.

§ 4 Vergütung / Zahlungsbedingungen

(1) Der Klient ist vorbehaltlich im Einzelfall getroffener abweichender Vereinbarung im Rahmen eines Beratungsvertrages verpflichtet, den für die Beratungs- und/oder Betreuungsleistung vereinbarten Kostendeckungsbeitrag zum Unterhalt der Organisation des Vereins WIPA zu zahlen. Der Betrag ist sofort nach Eingang der Rechnung zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für Teilrechnungen.

(2) Der Klient hat die dem vom Verein WIPA beauftragten Berater entstehenden Reisekosten gegen Nachweis jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt, zuzüglich zu dem Kostendeckungsbeitrag gesondert zu erstatten.

Die Reisekosten beinhalten etwaige Fahrtkosten des für den Verein WIPA tätigen Beraters für Hin- und Rückfahrt ab dessen Geschäfts- oder Wohnsitz zu den Beratungsterminen mit dem Klienten, wobei für Reisen mit dem Kfz Euro 0,30 netto pro km, bei Bahnreisen die Kosten der Fahrt für die 2. Klasse berechnet werden. Weitere Fahrtkosten werden zwischen dem Klienten und dem Berater gesondert vereinbart. Gegebenenfalls notwendige Übernachtungs- und Verpflegungskosten müssen gesondert vereinbart werden.

§ 5 Haftung

(1) Der Verein WIPA haftet gegenüber dem Klienten nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, sofern er Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vereins WIPA beruhen. Dabei ist die Haftung des Vereins WIPA auf die vertragliche Vergütung beschränkt.

§ 6 Anwendbares Recht / Abtretung / Sonstiges

(1) Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

(2) Ansprüche aus diesem Vertrag darf der Klient nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vereins WIPA abtreten.

 (3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB des Beratungsvertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hanau.